Waffenschränke und Tresore

Sichere Aufbewahrung von Waffen und Munition

historischer TresorDer Gesetzgeber verlangt nach § 36 WaffG ; § 13 AWaffV die sichere Aufbewahrung von Waffen und Munition. In der Regel sind dies Behaltnisse nach DIN/EN 1143-1 bzw. der älteren Norm nach VDMA 24992 Diese geforderten Sicherheitsnormen stellen einen Mindeststandard dar. Wenn vorhandene Waffenschranke/Tresore diese Norm erfüllen oder sogar überschreiten, ist eine Aufbewahrung der Waffen und Munition hierin gesetzlich zulässig. Sie können versuchen, vom Hersteller eine Einstufungsbescheinigung zu erwerben.

Als durch den Bundesverband BDSF anerkannter Waffensachverständiger für Handfeuerwaffen sowie Munition und auf Grund meiner Mehrfachqualifikation erstelle ich auch Gutachten für Tresore, Waffenschränke und Waffenräume.

Einstufung von Tresoren und Waffenschränken

Zur Bestandsaufnahme und Auswertung benötige ich einige Daten. Sind diese technischen Angaben ausreichend und beigelegte Fotos lassen eine Bewertung zu, erstelle ich Ihnen ein Gutachten mit Protokoll und Typ-Schild.

Damit Sie mir diese technischen Angaben und Bilder zukommen lassen können, habe ich Ihnen hier ein Formular zum download hinterlegt.

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Bitte schicken Sie mir das ausgefüllte Formular und die Bilder an meine Postanschrift.

Sachverständigenbüro Horst Glaser
Joseph-Haas-Straße 25
89335 Ichenhausen

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