Der Gesetzgeber verlangt nach § 36 WaffG ; § 13 AWaffV die sichere Aufbewahrung von Waffen und Munition.
In der Regel sind dies Behaltnisse nach DIN/EN 1143-1 bzw. der älteren Norm nach VDMA 24992 Diese geforderten Sicherheitsnormen stellen einen Mindeststandard dar. Wenn vorhandene Waffenschranke/Tresore diese Norm erfüllen oder sogar überschreiten, ist eine Aufbewahrung der Waffen und Munition hierin gesetzlich zulässig. Sie können versuchen, vom Hersteller eine Einstufungsbescheinigung zu erwerben.
Als durch den Bundesverband BDSF anerkannter Waffensachverständiger für Handfeuerwaffen sowie Munition und auf Grund meiner Mehrfachqualifikation erstelle ich auch Gutachten für Tresore, Waffenschränke und Waffenräume.
Zur Bestandsaufnahme und Auswertung benötige ich einige Daten. Sind diese technischen Angaben ausreichend und beigelegte Fotos lassen eine Bewertung zu, erstelle ich Ihnen ein Gutachten mit Protokoll und Typ-Schild.
Sachverständigenbüro Horst Glaser
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